So, nach unendlichem Studium der Gesetze
nun ein Wunsch, den vermutlich auch viele Andere (bald) haben werden.
Nach aktueller Rechtslage ist es so, dass über OnlineanB ebenso erforderlich, dass er über seine Rechte zum Widerruf aufgeklärt wird und diese in geeigneter Form (email) zeitnah bestätigt bekommt.
Hintergrund für alle, die es nicht nachlesen wollen ist eine bereits im Juni 2014 erfolgte Anpasung der EU-weiten Rechtsprechung, nach der gerade im Fernabsatz getätigte Einkäufe / Verträge neu geregelt wurden.
Bei den Events handelt es sich um Dienstleistungen und wenn diese Dienstleistung erbracht wurde und der Kunde nicht umfassend (deshhalb die Checkbox analog zu den AGB wo der Widerruf hinterlegt ist) informiert wurde, könnte er von seinem Widerruf gebrauch machen. Wie soll ich ein Event denn bitteschön zurückfordern???
Kurz - bitte eine zusätzliche Checkbox analog zu der AGB-Bestätigung in der die Widerrufsbedingungen hinterlegt werden können und wenn es geht, diese als Anhang (oder Text) in der Bestätigungsmail.
DANKE!